Vermieter haftet bei Glätteunfall

Vermieter haftet bei Glätteunfall

BGH stärkt Mieterrechte und klärt Haftung bei Winterdienst-Unfällen
9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
Vermieter haften für Glätteunfälle auf Zugangswegen - auch bei
Eigentumswohnungen. BGH stärkt Mieterrechte und klärt Haftung bei
Winterdienst-Unfällen.

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