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Podcast: Einfach Recht | Rechtsanwalt Sandro
Wulf

Pünktlichkeit gilt als Tugend – doch kann man dafür gekündigt
werden?

In dieser Folge geht es um einen aufsehenerregenden Fall:

Einer Logistikmitarbeiterin wurde gekündigt, weil
sie regelmäßig zu früh zur Arbeit erschien. Trotz klarer
Anweisungen, trotz Abmahnung – und obwohl vor Schichtbeginn keine
Arbeitsleistung möglich war.

In dieser Episode erkläre ich,

wann „zu früh da sein“ harmlos ist


und ab wann es
zum Arbeitszeitbetrug wird, der sogar
eine fristlose Kündigung rechtfertigen
kann.

Warum Pünktlichkeit nicht automatisch vor
Kündigung schützt

Wann frühes Erscheinen keine
Pflichtverletzung ist

Was nach deutscher Rechtsprechung
als Arbeitszeitbetrug gilt

Warum bereits unberechtigtes Ein- oder
Ausstempeln ausreichen kann

Welche Rolle Abmahnungen, Weisungen und
Wiederholungen spielen

Wie Arbeitgeber die Interessenabwägung und
Zukunftsprognose vornehmen müssen

Klare Praxistipps für HR und
Arbeitgeber

Arbeitszeitbetrug als schwerer Pflichtverstoß

Verhaltensbedingte Kündigung

Außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB

BAG, Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18

BAG, Urteil vom 26.09.2013 – 2 AZR 682/12

Nicht das „zu früh da sein“ ist das Problem


sondern das Vortäuschen von Arbeitszeit.

Arbeitszeit ist kein Bonus.

Sie basiert auf Vertrauen – und wer
dieses Vertrauen missbraucht, riskiert auch in Deutschland seinen
Arbeitsplatz.

Arbeitgeber und Unternehmer

HR-Abteilungen und Führungskräfte

Betriebsräte

Arbeitnehmer mit Gleitzeit- oder Zeiterfassungssystemen

Du hast Fragen zum Thema Arbeitszeit, Kündigung oder
Abmahnung?

Dann melde dich gerne bei mir:

 info@kanzlei-wulf.de

 www.kanzlei-wulf.de

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gefallen hat.

 Einfach Recht – Arbeitsrecht verständlich. Klar.
Praxisnah.

Dein

Sandro Wulf

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter
Mediator
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„Überpünktlich als Kündigungsgrund?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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