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  4. Die Abfindung der Fürstenhäuser
Erst im Mai dieses Jahres ist es zu einer Einigung zwischen dem
Haus Hohenzollern und der Bundesregierung gekommen über den Umgang
mit den enteigneten Immobilien und Wertgegenständen. Dabei ging es
nicht nur um die Folgen des Zweiten Weltkriegs, sondern auch noch
um den Besitz, der nach dem Ersten Weltkrieg enteignet worden war.
Es endete also ein Streit, der bereits vor mehr als 100 Jahren
seinen Anfang genommen hatte. Damals erhoben zahlreiche
Fürstenhäuser gegenüber der Weimarer Republik Forderungen nach
Restitutionen und Entschädigungen. Der Hamburger Anzeiger vom 16.
Dezember berichtet über den Stand der Verhandlungen, ungeschickte
Kommunikationsstrategien und stellt auch die Frage, ob man bei den
Fürstenhäusern überhaupt von Privatbesitz sprechen kann, wenn die
gesamte Gesellschaft sich über einen langen Zeittraum hinweg am
Aufbau der Besitztümer beteiligt hat. Frank Riede liest.
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„Die Abfindung der Fürstenhäuser“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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