MobilfunkTalk Folge 25: Mobilfunkausbau in Verbindung mit Natur- und Landschaftsschutz
Der Podcast des Informationszentrums Mobilfunk – Folge 25
25 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Tagen
Moderator Hannes Rügheimer spricht mit Ralf Reinhardt, Landrat des
Landkreises Ostprignitz-Ruppin (https://www.ostprignitz-ruppin.de).
Der Landrat berichtet über praktische Erfahrungen mit der Frage,
wie sich Mobilfunkausbau mit dem Schutz von Umwelt und Natur
übereinbringen lässt. • Mobilfunkausbau und der Schutz von Natur
und Umwelt erfordern eine komplexe Interessenabwägung. Eine
Versorgung mit Mobilfunk ermöglicht etwa Notrufe, digitale
Anwendungen zum Beispiel in der Forstwirtschaft, aber auch bessere
Orientierung für Spaziergänger und Wanderer. • Beim Aufbau einer
Mobilfunkstation in einem Schutzgebiet erfolgen strenge Prüfungen.
Wird die Baugenehmigung erteilt, findet ein Ausgleich entweder
durch Naturalkompensation oder durch Zahlung einer
Ausgleichsbetrags statt. • Für den Aufbau eines Mobilfunkstandortes
muss nicht nur ein Mast errichtet werden, sondern auch die
entsprechende Stromversorgung zugeführt werden. Wird ein Kran
benötigt, braucht dieser wiederum eine geeignete Zufahrt und
Aufstellfläche. • Sinnvoll und beschleunigend sind ein enger
Austausch zwischen der lokalen Verwaltung und den Ansprechpartnern
bei Turmbaugesellschaften oder Mobilfunkbetreibern. Die Verwaltung
kann den Prozess unterstützen, indem sie Kompetenzen bündelt und
die richtigen Ansprechpartner vermittelt.
Landkreises Ostprignitz-Ruppin (https://www.ostprignitz-ruppin.de).
Der Landrat berichtet über praktische Erfahrungen mit der Frage,
wie sich Mobilfunkausbau mit dem Schutz von Umwelt und Natur
übereinbringen lässt. • Mobilfunkausbau und der Schutz von Natur
und Umwelt erfordern eine komplexe Interessenabwägung. Eine
Versorgung mit Mobilfunk ermöglicht etwa Notrufe, digitale
Anwendungen zum Beispiel in der Forstwirtschaft, aber auch bessere
Orientierung für Spaziergänger und Wanderer. • Beim Aufbau einer
Mobilfunkstation in einem Schutzgebiet erfolgen strenge Prüfungen.
Wird die Baugenehmigung erteilt, findet ein Ausgleich entweder
durch Naturalkompensation oder durch Zahlung einer
Ausgleichsbetrags statt. • Für den Aufbau eines Mobilfunkstandortes
muss nicht nur ein Mast errichtet werden, sondern auch die
entsprechende Stromversorgung zugeführt werden. Wird ein Kran
benötigt, braucht dieser wiederum eine geeignete Zufahrt und
Aufstellfläche. • Sinnvoll und beschleunigend sind ein enger
Austausch zwischen der lokalen Verwaltung und den Ansprechpartnern
bei Turmbaugesellschaften oder Mobilfunkbetreibern. Die Verwaltung
kann den Prozess unterstützen, indem sie Kompetenzen bündelt und
die richtigen Ansprechpartner vermittelt.
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