Niedrige Nebenkostenvorauszahlungen sind zulässig

Niedrige Nebenkostenvorauszahlungen sind zulässig

vor 6 Monaten
Keine Täuschung durch niedrige Vorauszahlungen
7 Minuten
0
0 0 0
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 6 Monaten
Vermieter dürfen Vorauszahlungen für Nebenkosten deutlich niedriger
ansetzen als die tatsächlich anfallenden Kosten. Eine
Pflichtverletzung liegt grundsätzlich nicht vor.
15
15
Close