Niedrige Nebenkostenvorauszahlungen sind zulässig

Niedrige Nebenkostenvorauszahlungen sind zulässig

Keine Täuschung durch niedrige Vorauszahlungen
7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Tagen
Vermieter dürfen Vorauszahlungen für Nebenkosten deutlich niedriger
ansetzen als die tatsächlich anfallenden Kosten. Eine
Pflichtverletzung liegt grundsätzlich nicht vor.

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