Niedrige Nebenkostenvorauszahlungen sind zulässig
Keine Täuschung durch niedrige Vorauszahlungen
7 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Tagen
Vermieter dürfen Vorauszahlungen für Nebenkosten deutlich niedriger
ansetzen als die tatsächlich anfallenden Kosten. Eine
Pflichtverletzung liegt grundsätzlich nicht vor.
ansetzen als die tatsächlich anfallenden Kosten. Eine
Pflichtverletzung liegt grundsätzlich nicht vor.
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