Der Rechtsstaat: Wieviel Zeit braucht Recht?
Recht nach einem, nach drei oder nach fünfzehn Jahren ist nicht das
Gleiche. Hauptverhandlungen können drei oder dreißig oder 300 Tage
dauern. Gibt es dafür vernünftige Gründe? Über die bisherige Dauer
des sogenannten Reichsbürgerprozesses berichtet...
52 Minuten
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 3 Monaten
Recht nach einem, nach drei oder nach fünfzehn Jahren ist nicht das
Gleiche. Hauptverhandlungen können drei oder dreißig oder 300 Tage
dauern. Gibt es dafür vernünftige Gründe? Über die bisherige Dauer
des sogenannten Reichsbürgerprozesses berichtet der dortige
Strafverteidiger Roman von Alvensleben, Ulrich Fischer gibt eine
Einschätzung zu einem auch höchstinstanzlich nicht beendeten
Arbeitsrechtsprozess, und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Freygner
erläutert, was aus der Unschuldsvermutung in Strafverfahren
heutzutage wird. Schließlich kommentiert Carlos A. Gebauer die
Fälle der Impfpropaganda, bei denen das Medizinrecht rotsieht.
Gleiche. Hauptverhandlungen können drei oder dreißig oder 300 Tage
dauern. Gibt es dafür vernünftige Gründe? Über die bisherige Dauer
des sogenannten Reichsbürgerprozesses berichtet der dortige
Strafverteidiger Roman von Alvensleben, Ulrich Fischer gibt eine
Einschätzung zu einem auch höchstinstanzlich nicht beendeten
Arbeitsrechtsprozess, und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Freygner
erläutert, was aus der Unschuldsvermutung in Strafverfahren
heutzutage wird. Schließlich kommentiert Carlos A. Gebauer die
Fälle der Impfpropaganda, bei denen das Medizinrecht rotsieht.
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