Live and let die! Mit Prof. Dr. Christoph Knauer #Suizid
„Wir müssen auch mal bereit sein, mit unseren Entscheidungen als
Gesellschaft dahin zu gehen, wo es weh tut.“
33 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Woche
Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind gestorben. Den Zeitpunkt
ihres Todes haben sie selbst bestimmt: Den 17. November 2025. Eine
von ihnen war Medienberichten zufolge krank, eine nicht. Dennoch
entschieden sie sich dafür, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Ein
trauriger Anlass, um sich mal wieder an ein wichtiges Thema zu
erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 unmissverständlich
festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein
Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, dessen Wahrnehmung als
autonomer Akt von Staat und Gesellschaft zu respektieren ist.
Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen
und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der
Gesetzgeber könnte seither regulieren und Kriterien festlegen, um
Missbrauch zu verhindern, tat es aber bislang nicht. In jüngster
Zeit sind in den Medien wieder Stimmen zu vernehmen, die eine
Strafbarkeit fordern – obwohl Karlsruhe gesprochen hat! Es ist also
Zeit, sich das Thema mal genauer anzuschauen. Natürlich kommt dafür
nur Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses
StPO in Betracht. Er war derjenige, der das Thema mit seinem
Kollegen Prof. Dr. Hans Kudlich vor das BVerfG gebracht und
letztlich dafür gesorgt hat, dass §217 StGB für verfassungswidrig
und nichtig erklärt wird. Christoph erklärt die aktuelle
Rechtslage, schildert Restrisiken für Ärztinnen und Ärzte, offen
gebliebene Rechtsfragen und erklärt, welche Regelungen dringend
gebraucht werden, um Sterbehilfevereinen Rahmenbedingungen für eine
Freitodbegleitung vorzugeben. Die fehlen nämlich bislang und werden
von den Vereinen selbst aufgestellt. Für uns bleibt am Ende
eigentlich nur die Frage offen: Warum respektiert die Politik nicht
endlich die Entscheidung aus Karlsruhe und handelt?
ihres Todes haben sie selbst bestimmt: Den 17. November 2025. Eine
von ihnen war Medienberichten zufolge krank, eine nicht. Dennoch
entschieden sie sich dafür, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Ein
trauriger Anlass, um sich mal wieder an ein wichtiges Thema zu
erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 unmissverständlich
festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein
Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, dessen Wahrnehmung als
autonomer Akt von Staat und Gesellschaft zu respektieren ist.
Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen
und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der
Gesetzgeber könnte seither regulieren und Kriterien festlegen, um
Missbrauch zu verhindern, tat es aber bislang nicht. In jüngster
Zeit sind in den Medien wieder Stimmen zu vernehmen, die eine
Strafbarkeit fordern – obwohl Karlsruhe gesprochen hat! Es ist also
Zeit, sich das Thema mal genauer anzuschauen. Natürlich kommt dafür
nur Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses
StPO in Betracht. Er war derjenige, der das Thema mit seinem
Kollegen Prof. Dr. Hans Kudlich vor das BVerfG gebracht und
letztlich dafür gesorgt hat, dass §217 StGB für verfassungswidrig
und nichtig erklärt wird. Christoph erklärt die aktuelle
Rechtslage, schildert Restrisiken für Ärztinnen und Ärzte, offen
gebliebene Rechtsfragen und erklärt, welche Regelungen dringend
gebraucht werden, um Sterbehilfevereinen Rahmenbedingungen für eine
Freitodbegleitung vorzugeben. Die fehlen nämlich bislang und werden
von den Vereinen selbst aufgestellt. Für uns bleibt am Ende
eigentlich nur die Frage offen: Warum respektiert die Politik nicht
endlich die Entscheidung aus Karlsruhe und handelt?
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