Undichte Dusche berechtigt zur Mietminderung

Undichte Dusche berechtigt zur Mietminderung

vor 4 Monaten
Wenn die Dusche zur Überschwemmung wird
8 Minuten
Podcast
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Mietrecht einfach und verständlich erklärt

Beschreibung

vor 4 Monaten
Mieter dürfen eine ordnungsgemäß schließende Dusche erwarten, ohne
dass bei jedem Duschvorgang Wasser ins Badezimmer läuft. Eine
defekte Duschtür rechtfertigt eine Mietminderung
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