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Beschreibung
vor 7 Monaten
Ehrenamtliche sind keine Arbeitnehmer und haben andere Rechte und
Pflichten. Ihre Aufgaben müssen klar von denen der Hauptamtlichen
abgegrenzt werden, da diese die rechtliche und organisatorische
Gesamtverantwortung tragen. Ehrenamt braucht ausreichenden
Versicherungsschutz, klare Zuständigkeiten und darf nicht in ein
Arbeitsverhältnis abrutschen. Arbeitgeber müssen nur in
gesetzlich geregelten Fällen freistellen. Damit Engagement sicher
gelingt, sind klare Rahmenbedingungen, gute Anleitung und Grenzen
entscheidend. Euer Thomas Montag
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