Mehr Transparenz beim Lohn, Transaktionen im Ausland & PlattesGroup bei WhatsApp
Aktuelle Entwicklungen zu Arbeitsrecht, Meldepflichten und
digitalen Informationen – verständlich und kompakt erklärt.
13 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Wochen
In dieser Podcastfolge mit Timothea Imionidou und Claudia
Schittelkopp geht es um drei zentrale Themen, die Unternehmen,
Unternehmer und internationale Privatinvestoren auf Mallorca
betreffen: die EU-Lohntransparenzrichtlinie, die spanische
ETE-Erklärung sowie den neuen WhatsApp-Kanal der PlattesGroup. Die
EU-Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu
deutlich mehr Offenheit in ihren Vergütungsstrukturen. Dazu gehören
verpflichtende Gehaltsspannen in Stellenanzeigen und das Verbot von
Fragen zum vorherigen Gehalt und das Auskunftsrecht über
Durchschnittsgehälter vergleichbarer Positionen. Unternehmen müssen
Vergütungssysteme prüfen und je nach Betriebsgröße umfassende
Berichte erstellen. Ein weiteres Thema ist die ETE-Erklärung: eine
statistische Meldung an die spanische Nationalbank für
Auslandsbewegungen und -salden von mehr als einer Million Euro. Sie
hat keine steuerliche Wirkung, ist aber verpflichtend und muss
bereits im Januar abgegeben werden. Besonders relevant ist sie für
vermögende Privatpersonen und Unternehmen mit internationalen
Vermögensstrukturen. Zum Abschluss: Die PlattesGroup hat einen
neuen eigenen WhatsApp-Kanal, mit wöchentlichen Updates zu
Wirtschaft, Steuern, Recht, Podcasts und Analysen – werbefrei und
direkt aufs Smartphone. Zur Anmeldung: link.plattes.net/whatsapp
Schittelkopp geht es um drei zentrale Themen, die Unternehmen,
Unternehmer und internationale Privatinvestoren auf Mallorca
betreffen: die EU-Lohntransparenzrichtlinie, die spanische
ETE-Erklärung sowie den neuen WhatsApp-Kanal der PlattesGroup. Die
EU-Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu
deutlich mehr Offenheit in ihren Vergütungsstrukturen. Dazu gehören
verpflichtende Gehaltsspannen in Stellenanzeigen und das Verbot von
Fragen zum vorherigen Gehalt und das Auskunftsrecht über
Durchschnittsgehälter vergleichbarer Positionen. Unternehmen müssen
Vergütungssysteme prüfen und je nach Betriebsgröße umfassende
Berichte erstellen. Ein weiteres Thema ist die ETE-Erklärung: eine
statistische Meldung an die spanische Nationalbank für
Auslandsbewegungen und -salden von mehr als einer Million Euro. Sie
hat keine steuerliche Wirkung, ist aber verpflichtend und muss
bereits im Januar abgegeben werden. Besonders relevant ist sie für
vermögende Privatpersonen und Unternehmen mit internationalen
Vermögensstrukturen. Zum Abschluss: Die PlattesGroup hat einen
neuen eigenen WhatsApp-Kanal, mit wöchentlichen Updates zu
Wirtschaft, Steuern, Recht, Podcasts und Analysen – werbefrei und
direkt aufs Smartphone. Zur Anmeldung: link.plattes.net/whatsapp
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