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Wie ich meinen Teil zur Veränderung beitragen möchte
Beschreibung
vor 5 Monaten
Es widerspricht sich nicht, dass man zeitnah nach Trennung zum
Anwalt geht und sich trotzdem noch offen hält, ob man sich doch
noch versöhnt. Sie müssen zwar die Entscheidung treffen, ob
letztlich die Scheidung eingereicht wird. Diese Entscheidung kann
Ihnen der Anwalt nicht abnehmen. Dennoch ist es sinnvoll, schon
einmal die einvernehmliche Lösung zu gehen. Wenn Sie sich dann
entscheiden, sich doch nicht scheiden lassen zu wollen, reichen
Sie nach Ablauf des Trennungsjahres eben nicht die Scheidung ein.
Bei Interesse an einer Beratung durch mich, tragen Sie sich unter
https://www.sonjaneitzel.de für ein kostenloses Erstgespräch ein
und ich prüfe, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
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