Rücktritt vom Mietvertrag trotz selbstverschuldetem Ungezieferbefall

Rücktritt vom Mietvertrag trotz selbstverschuldetem Ungezieferbefall

vor 8 Monaten
Bettwanzenbefall kurz vor Mietbeginn
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Beschreibung

vor 8 Monaten
Auch wenn Mieter selbst Bettwanzen einschleppen, können sie dennoch
wirksam vom Mietvertrag zurücktreten. Das entschied das OLG
Düsseldorf in einem wegweisenden Urteil.
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