Rücktritt vom Mietvertrag trotz selbstverschuldetem Ungezieferbefall
Bettwanzenbefall kurz vor Mietbeginn
6 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Auch wenn Mieter selbst Bettwanzen einschleppen, können sie dennoch
wirksam vom Mietvertrag zurücktreten. Das entschied das OLG
Düsseldorf in einem wegweisenden Urteil.
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