Rücktritt vom Mietvertrag trotz selbstverschuldetem Ungezieferbefall
vor 5 Monaten
Bettwanzenbefall kurz vor Mietbeginn
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Auch wenn Mieter selbst Bettwanzen einschleppen, können sie dennoch
wirksam vom Mietvertrag zurücktreten. Das entschied das OLG
Düsseldorf in einem wegweisenden Urteil.
wirksam vom Mietvertrag zurücktreten. Das entschied das OLG
Düsseldorf in einem wegweisenden Urteil.
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