2 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 1)
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Wir haben zwei Fragen zum Thema "Brotbrechen" und Zurückziehen
erhalten, die wir im Rahmen von zwei Podcasts gerne beantworten
wollen.
1) Wenn jemand aus eigener Initiative für längere Zeit aufhört,
das Brot zu brechen...
A) Kann diese Person dann irgendwann zurückkommen und das
Brotbrechen aus eigener Initiative und ohne Prüfung wieder
aufnehmen?
B) Hat das örtliche Zusammenkommen die Pflicht, nach einer
gewissen Zeit festzustellen und entsprechend zu handeln, dass
diese Person sich faktisch selbst zurückgezogen hat? Soll man das
der Person, die sich zurückgezogen hat, auch persönlich
mitteilen?
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