BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall!

BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall!

5 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist
Einzelfall


 Datum: 30. Oktober 2025
️ Urteil: BAG – 2 AZR 160/24


 Darum geht’s in dieser Folge:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine starre Grenze von
25 % für die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es
nicht mehr!



In dieser Episode erkläre ich, warum das Urteil ein Wendepunkt
für HR und Arbeitgeber ist – und wie du künftig rechtssicher und
flexibel Probezeiten gestalten kannst.


 Kernpunkte der Folge:




Kein fester Prozentsatz mehr – das BAG schafft Klarheit




Was zählt: Dauer, Komplexität und Einarbeitungszeit




4 Monate Probezeit bei 12 Monaten Befristung sind zulässig




So begründest du deine Probezeit künftig rechtssicher




Wichtige Vertragsformulierungen für die Praxis




 Was das für Arbeitgeber bedeutet:
Das Urteil bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr
Verantwortung. HR-Abteilungen sollten Probezeiten jetzt bewusst
gestalten und dokumentieren, um Streit zu vermeiden.


 Kontakt:
Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung von Verträgen?
️ info@kanzlei-wulf.de
Mehr dazu auch im Blog unter www.kanzlei-wulf.de


 Einfach Recht – der Podcast für Arbeitgeber und
HR
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 Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter
Mediator





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