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BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist
Einzelfall

 Datum: 30. Oktober 2025

️ Urteil: BAG – 2 AZR 160/24

 Darum geht’s in dieser Folge:

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine starre Grenze von
25 % für die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es
nicht mehr!

In dieser Episode erkläre ich, warum das Urteil ein Wendepunkt
für HR und Arbeitgeber ist – und wie du künftig rechtssicher und
flexibel Probezeiten gestalten kannst.

 Kernpunkte der Folge:

Kein fester Prozentsatz mehr – das BAG schafft Klarheit

Was zählt: Dauer, Komplexität und Einarbeitungszeit

4 Monate Probezeit bei 12 Monaten Befristung sind zulässig

So begründest du deine Probezeit künftig rechtssicher

Wichtige Vertragsformulierungen für die Praxis

 Was das für Arbeitgeber bedeutet:

Das Urteil bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr
Verantwortung. HR-Abteilungen sollten Probezeiten jetzt bewusst
gestalten und dokumentieren, um Streit zu vermeiden.

 Kontakt:

Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung von Verträgen?

️ info@kanzlei-wulf.de

Mehr dazu auch im Blog unter www.kanzlei-wulf.de

 Einfach Recht – der Podcast für Arbeitgeber und
HR

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 Sandro Wulf

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter
Mediator

#probezeit #bag #newsimarbeitsrecht #einfachrecht #kanzleiwulf
#arbeitsrecht #magdeburg #stendal #Befristung
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„BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist Einzelfall!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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