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Beschreibung
vor 7 Monaten
Vermieter können nicht beliebig Hausverbote gegen Mieterbesucher
aussprechen. Das Amtsgericht Gladbeck stellte klar: Ohne konkrete
und nachweisbare Störungen des Hausfriedens sind solche Verbote
rechtswidrig.
aussprechen. Das Amtsgericht Gladbeck stellte klar: Ohne konkrete
und nachweisbare Störungen des Hausfriedens sind solche Verbote
rechtswidrig.
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