DSGVO Erwägungsgrund 1

DSGVO Erwägungsgrund 1

vor 6 Jahren
Der pupe und ehri zum Anfang der DSGVO
25 Minuten
Podcast
Podcaster
Podcast zu Datenschutz und mehr …

Beschreibung

vor 6 Jahren
... in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein
Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz
1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden
personenbezogenen Daten.
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