DSGVO Erwägungsgrund 8

DSGVO Erwägungsgrund 8

vor 4 Jahren
Doppelung ausdrücklich erlaubt!
6 Minuten
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Podcast zu Datenschutz und mehr …

Beschreibung

vor 4 Jahren
Kohärenz durch nationale Vorschriften (8) Wenn in dieser Verordnung
Präzisierungen oder Einschränkungen ihrer Vorschriften durch das
Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen sind, können die
Mitgliedstaaten Teile dieser Verordnung in ihr nationales Recht
aufnehmen, soweit dies erforderlich ist, um die Kohärenz zu wahren
und die nationalen Rechtsvorschriften für die Personen, für die sie
gelten, verständlicher zu machen.
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