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vor 6 Monaten
„Testbild genügt nicht: Gericht fordert echte Pluralität im ÖRR“
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk erstmals klare Grenzen gesetzt:
Bloß „irgendetwas senden“ reicht nicht mehr. ARD, ZDF und
Deutschlandradio müssen nachweisen, dass sie ihren gesetzlichen
Auftrag zur Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllen. Damit können
Verwaltungsgerichte künftig prüfen, ob die Sender ausgewogen
berichten. Ein Wendepunkt: Der Freifahrtschein der
Belehr-TV-Gouvernanten ist vorbei – und die Politik steht unter
Druck, echte Kontrollmechanismen für den milliardenschweren
Rundfunk zu schaffen. Ein Gespräch mit TE-Autor Alexander Wendt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk erstmals klare Grenzen gesetzt:
Bloß „irgendetwas senden“ reicht nicht mehr. ARD, ZDF und
Deutschlandradio müssen nachweisen, dass sie ihren gesetzlichen
Auftrag zur Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllen. Damit können
Verwaltungsgerichte künftig prüfen, ob die Sender ausgewogen
berichten. Ein Wendepunkt: Der Freifahrtschein der
Belehr-TV-Gouvernanten ist vorbei – und die Politik steht unter
Druck, echte Kontrollmechanismen für den milliardenschweren
Rundfunk zu schaffen. Ein Gespräch mit TE-Autor Alexander Wendt.
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