Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag kann verfassungswidrig sein, wenn das Programm des ÖRR keine Ausgewogenheit bietet
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss ein ausgewogenes und
vielfältiges Programm bieten – sonst kann der Rundfunkbeitrag unter
bestimmten Umständen verfassungswidrig sein. Das hat nun das
Bundesverwaltungsgericht in einem interessanten Urteil f...
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Beschreibung
vor 1 Monat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss ein ausgewogenes
und vielfältiges Programm bieten – sonst kann der Rundfunkbeitrag
unter bestimmten Umständen verfassungswidrig sein. Das hat nun
das Bundesverwaltungsgericht in einem interessanten Urteil
festgestellt. Von Tobias Riegel.
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Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein ausreichend
ausgewogenes und vielfältiges Gesamtprogramm bietet,
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