Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Räumung ist keine Preiszahlung
6 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
Mieter können einen in der eigenen Wohnung geschlossenen
Mietaufhebungsvertrag nicht einfach widerrufen. Das Landgericht
Berlin II stellte klar: Die Räumungspflicht ist keine
"Preiszahlung" im rechtlichen Sinn.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15