Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

vor 6 Monaten
Räumung ist keine Preiszahlung
6 Minuten
Podcast
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Mietrecht einfach und verständlich erklärt

Beschreibung

vor 6 Monaten
Mieter können einen in der eigenen Wohnung geschlossenen
Mietaufhebungsvertrag nicht einfach widerrufen. Das Landgericht
Berlin II stellte klar: Die Räumungspflicht ist keine
"Preiszahlung" im rechtlichen Sinn.
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