Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Mietaufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

vor 7 Monaten
Räumung ist keine Preiszahlung
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Beschreibung

vor 7 Monaten
Mieter können einen in der eigenen Wohnung geschlossenen
Mietaufhebungsvertrag nicht einfach widerrufen. Das Landgericht
Berlin II stellte klar: Die Räumungspflicht ist keine
"Preiszahlung" im rechtlichen Sinn.
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