#6: EU verbietet PFAS in Schaumlöschmitteln. Was Betreiber jetzt wissen müssen
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vor 4 Monaten
Warum sind die als Ewigkeitschemikalien bekannten per- und
polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in Feuerlöschern ein
Problem? Was bedeutet das jetzt von der EU-Kommission
beschlossene Verbot und was sollte ich als Unternehmer jetzt tun?
Markus Dumrath, Geschäftsführer von Minimax Mobile Services,
erklärt im Podcast „Brandschutz-Geflüster“, was Betreiber rund um
das PFAS-Verbot der Europäischen Union wissen sollten. Er
begleitet den PFAS-Regulierungsprozess auch im Rahmen seiner
Verbandstätigkeit bei BVFA und EUROFEU seit Jahren.
Dabei geht es auch um die Frage, warum ein schneller Umstieg auf
fluorfreie Alternativen nicht nur aus Gründen des Umwelt- und
Gesundheitsschutzes, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht
sinnvoll ist. Denn auch wenn für viele Geräte jetzt noch Denn
auch wenn für viele Geräte jetzt noch Übergangsfristengelten,
sollten sich Betreiber mit Blick auf Kosten- und Haftungsrisiken
nicht zu viel Zeit mit der Umstellung lassen.
Minimax hat sein Produktportfolio, Wartungs- und Beratungsangebot
fit für die neue Herausforderung gemacht. Jetzt läuft der
Countdown für Betreiber.
Die wichtigsten Fristen:
23. Oktober 2026: Inverkehrbringen von PFAS-haltigem
Löschschaum in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern ist ab
diesem Datum verboten.
23. April 2027: Das Inverkehrbringen von
alkoholbeständigem, PFAS-haltigem Löschschaum in tragbaren
und fahrbaren Feuerlöschern ab diesem Datum verboten.
31. Dezember 2030: Ab diesem Datum dürfen keine PFAS-haltigen
Feuerlöscher mehr genutzt werden, alle betroffenen alten
Feuerlöscher müssen gegen fluorfreie Alternativen
ausgetauscht sein.
Mehr Infos:
https://www.minimax-mobile.com/brandschutzwissen/verbot-fluorhaltiger-schaumloeschmittel/
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