Wir Wilhelm König von Gottes Gnaden König von Preussen
Rektifikation (Korrektur) eines Geburtsregistereintrags
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Beschreibung
vor 2 Monaten
so ist die Urkunde überschrieben.
Diese Quellentexte beschreiben die gerichtliche
Rektifikation (Korrektur) eines
Geburtsregistereintrags aus dem Jahr 1854, welche 1868
vor dem Königlichen Landgericht Aachen verhandelt wurde. Die
Antragsteller, die Eheleute Johann und Magdalena Egener aus
Burtscheid, ersuchten die Korrektur der Geburtsurkunde ihres
Sohnes Heinrich, da der Name der Mutter fälschlicherweise als
„Helena Thimmes“ statt des korrekten Namens
„Magdalena Corban“ eingetragen worden war. Das
Gericht erkannte den Irrtum als bewiesen an, da die
Heirats- und Geburtsurkunden der Mutter die
korrekte Identität belegten, und ordnete die entsprechende
Änderung im Zivilstandsregister an. Die Familie Egener wurde als
„Armensache“ behandelt, was bedeutete, dass
ihnen die Prozesskosten weitgehend erlassen wurden, obwohl sie
die Kosten für die Rektifikation selbst trugen. Die Dokumente
bieten einen detaillierten Einblick in die preußische
Gerichtspraxis des 19. Jahrhunderts bei der Korrektur
von Personenstandsfehlern.
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