Sollte Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden?
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Zehn starke Stimmen im Wechsel "Die Frage des Tages" – montags bis freitags, immer um 8 Uhr 10. Die meinungsfreudigen Persönlichkeiten sind u.a.: der Historiker Götz Aly, der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch, der Filmemacher A...
Beschreibung
vor 2 Monaten
Gestern hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile gegen Björn Höcke
bestätigt. Der thüringische AfD-Fraktionschef hatte mehrmals eine
verbotene SA-Losung benutzt und war deshalb zu Geldstrafen
verurteilt worden. Er muss nun knapp 30.000 Euro zahlen und gilt
damit als vorbestraft. Schon 2019 hatte ein Gericht festgestellt,
dass Höcke als "Faschist" bezeichnet werden darf. Wäre es dann
nicht auch angemessen, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen? Er
könnte dann in kein Amt mehr gewählt werden. Unsere Frage des Tages
beantwortet der Autor und Journalist und Autor Claudius Seidl.
bestätigt. Der thüringische AfD-Fraktionschef hatte mehrmals eine
verbotene SA-Losung benutzt und war deshalb zu Geldstrafen
verurteilt worden. Er muss nun knapp 30.000 Euro zahlen und gilt
damit als vorbestraft. Schon 2019 hatte ein Gericht festgestellt,
dass Höcke als "Faschist" bezeichnet werden darf. Wäre es dann
nicht auch angemessen, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen? Er
könnte dann in kein Amt mehr gewählt werden. Unsere Frage des Tages
beantwortet der Autor und Journalist und Autor Claudius Seidl.
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