Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen

Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen

2 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten
Die Schweizer Polizei darf künftig bei Fahndungen nicht mehr die
Hautfarbe von Tatverdächtigen nennen. Das wurde den Beamten nun
offiziell vom Bundesamt für Polizei verboten. Doch das Verbot
erschwert nicht nur die Arbeit der Polizei – sondern trägt auch
dazu bei, die Bürger über die Täterherkunft weiter im Unklaren zu
lassen.

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