Einer für alle oder jeder für sich? Die Debatte um die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Auch vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) machen die
Auswüchse des deutschenExekutivföderalismus keinen Halt.
In Deutschland sind nicht eine, sondern gleich 18 Behörden für
die Datenschutzaufsicht verantwortlich. Eine ist für denBund
zuständig, 16 für die Länder – in Bayern gibt es sogar zwei
Behörden, eine für den öffentlich-rechtlichen und eine für den
privatwirtschaftlichen Bereich. Diese Zersplitterung führt
unweigerlich zu Rechtsunsicherheit und Ineffizienzenfür
datengetriebene Wirtschafts- und Forschungsprojekte.
In dieser Episode beleuchten die wissenschaftlichen Mitarbeiter
Johannes Müller und Ole-Christian Tech die komplexen rechtlichen
Rahmenbedingungen der Datenschutzaufsicht. Sie erklären, welche
rechtlichen und praktischen Probleme sich in diesem Bereich
stellen und welche Reformoptionen rechtlich und politisch
vielversprechend erscheinen.
Viel Spaß beim Hören!
Zur Vertiefung sei an dieser Stelle auch auf den Beitrag im DFN
Infobrief Recht 07/2025 hingewiesen:
https://recht.dfn.de/wp-content/uploads/2025/06/Infobrief_Recht_7-2025.pdf.
Musik: Kevin MacLeod (Intro) und HoliznaCC0 (Newsflash und
Outro)
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