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Beschreibung
vor 8 Monaten
Vermieter müssen bei Modernisierungsmieterhöhungen klar angeben, ob
sie staatliche Förderung erhalten haben. Fehlen diese Angaben, ist
die gesamte Erhöhung unwirksam.
sie staatliche Förderung erhalten haben. Fehlen diese Angaben, ist
die gesamte Erhöhung unwirksam.
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