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Beschreibung
vor 5 Monaten
Wer aufgrund einer Eigenbedarfskündigung seine Wohnung verliert,
nur um später festzustellen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war,
hat Anspruch auf Schadensersatz – das ist bekannt. Doch wie weit
gehen die Rechte des Mieters in solchen Fällen?
nur um später festzustellen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war,
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