Recht Einfach! Die Verjährung im Wirtschaftsverkehr
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Die Verjährung bewirkt, dass Ansprüche nach Ablauf einer
bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich durchsetzbar sind, ohne
dass sie erlöschen. Sie hat historische Wurzeln im römischen
Recht und wurde im BGB von 1900 systematisiert, mit einer Reform
2002 auf die heutige Regelverjährung von drei Jahren angepasst.
Neben der Regelverjährung existieren Sonderfristen und
Mechanismen wie Hemmung, Neubeginn und Ablaufhemmung, die die
Fristen flexibel gestalten. Praktisch schützt die Verjährung den
Schuldner vor unbegrenzten Forderungen und zwingt Gläubiger, ihre
Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Euer Thomas Montag
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