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Beschreibung
vor 9 Monaten
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schöneberg klärt nun, dass
Mieter sowohl für die Wartung von Rauchmeldern als auch für
Winterdienstkosten aufkommen müssen – auch wenn diese nicht
explizit im Mietvertrag genannt sind.
Mieter sowohl für die Wartung von Rauchmeldern als auch für
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