Der häufigste Irrtum beim Jobwechsel und dem Urlaub!

Der häufigste Irrtum beim Jobwechsel und dem Urlaub!

6 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

️ Urlaubsbescheinigung beim Jobwechsel – Muss der
Arbeitnehmer aktiv werden?


In dieser Folge von Einfach Recht beleuchte ich eine
oft unterschätzte, aber rechtlich äußerst relevante Frage:


Muss ein Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel in der zweiten
Jahreshälfte von sich aus dem neuen Arbeitgeber mitteilen, wie
viele Urlaubstage er im bisherigen Arbeitsverhältnis bereits
genommen hat?


Gemeinsam schauen wir auf die gesetzlichen Regelungen nach
dem Bundesurlaubsgesetz (§ 6 BUrlG), die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
(BAG) und diskutieren kritisch, ob die
Anforderungen an Arbeitnehmer wirklich sachgerecht sind – oder ob
der neue Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden
müsste.


In dieser Folge erfährst du:




Was das Bundesurlaubsgesetz zur Vermeidung von Doppelurlaub
vorschreibt




Warum das BAG dem Arbeitnehmer die Beweislast auferlegt




Welche Konsequenzen drohen, wenn keine Urlaubsbescheinigung
vorgelegt wird




Welche Pflichten Arbeitgeber haben – und welche Maßnahmen sie
treffen sollten




Warum ich die dogmatische Lösung des BAG kritisch sehe





Die arbeitsrechtliche Praxis hat genau diesen Punkt
aufgegriffen.
Die wohl wichtigste Entscheidung hierzu stammt
vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.12.2014
– 9 AZR 295/13).


Kernaussage:


Der Arbeitnehmer muss dem neuen Arbeitgeber aktiv
nachweisen, dass ihm noch Urlaub zusteht.







Diese Folge ist ein Muss
für HR-Verantwortliche, Geschäftsführer, Arbeitnehmer
im Jobwechsel und alle, die
Arbeitsverträge rechtskonform gestalten wollen.


 Wichtige Keywords für diese
Folge:
Urlaubsbescheinigung, Jobwechsel, Bundesurlaubsgesetz, § 6 BUrlG,
Urlaub beim neuen Arbeitgeber, BAG-Urteil, Arbeitnehmerpflichten,
Arbeitgeberpflichten, Urlaubsdoppelanspruch, Urlaub bei
Arbeitgeberwechsel, Fachanwalt für Arbeitsrecht


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