Bundesregierung schützt NGOs: Vosgerau warnt vor SLAPP-Missbrauch
Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregi…
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vor 4 Monaten
Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung sogenannte
SLAPP-Klagen – also missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und
NGOs – eindämmen. Im Interview mit Tichys Einblick äußert sich der
Staatsrechtler und Jurist Ulrich Vosgerau, der selbst regelmäßig
gegen Medien klagt, kritisch zu dem Vorhaben. Er bezeichnet die
geplante Regelung als juristisch unausgereift und in der Praxis
kaum anwendbar. Die zentrale Schwäche: Das Gesetz ignoriere das
einzig objektiv prüfbare Kriterium – die offensichtliche
Unbegründetheit einer Klage – und stütze sich stattdessen auf
schwer überprüfbare Motive der Klägerseite. Wie soll nachgewiesen
werden, dass eine Klage ausschließlich dazu dient, der Gegenseite
hohe Kosten zu verursachen? Auch die politischen und
gesellschaftlichen Implikationen bewertet Vosgerau als
problematisch. Er sieht in der SLAPP-Gesetzgebung eine Tendenz der
Bundesregierung, ihr nahestehende NGOs zusätzlich juristisch gegen
Kritik aus der Bevölkerung abzuschirmen. Kritik an Journalist:innen
oder Nichtregierungsorganisationen könnte so leicht abgewehrt und
deren Handeln gerichtlicher Kontrolle entzogen werden – denn wer
klagt, muss künftig damit rechnen, für vermeintlich missbräuchliche
Klagen sanktioniert zu werden.
SLAPP-Klagen – also missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und
NGOs – eindämmen. Im Interview mit Tichys Einblick äußert sich der
Staatsrechtler und Jurist Ulrich Vosgerau, der selbst regelmäßig
gegen Medien klagt, kritisch zu dem Vorhaben. Er bezeichnet die
geplante Regelung als juristisch unausgereift und in der Praxis
kaum anwendbar. Die zentrale Schwäche: Das Gesetz ignoriere das
einzig objektiv prüfbare Kriterium – die offensichtliche
Unbegründetheit einer Klage – und stütze sich stattdessen auf
schwer überprüfbare Motive der Klägerseite. Wie soll nachgewiesen
werden, dass eine Klage ausschließlich dazu dient, der Gegenseite
hohe Kosten zu verursachen? Auch die politischen und
gesellschaftlichen Implikationen bewertet Vosgerau als
problematisch. Er sieht in der SLAPP-Gesetzgebung eine Tendenz der
Bundesregierung, ihr nahestehende NGOs zusätzlich juristisch gegen
Kritik aus der Bevölkerung abzuschirmen. Kritik an Journalist:innen
oder Nichtregierungsorganisationen könnte so leicht abgewehrt und
deren Handeln gerichtlicher Kontrolle entzogen werden – denn wer
klagt, muss künftig damit rechnen, für vermeintlich missbräuchliche
Klagen sanktioniert zu werden.
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