100.000 Euro Schadenersatz aus dem Privatvermögen des Geschäftsführer!

100.000 Euro Schadenersatz aus dem Privatvermögen des Geschäftsführer!

7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

Gekündigt wegen Betriebsratsgründung – 100.000 € Entschädigung
für Jurastudent: LAG München spricht Klartext





Ein Jurastudent im Minijob wird fristlos gekündigt, weil er einen
Betriebsrat gründen wollte – das Landesarbeitsgericht München
spricht ein wegweisendes Urteil und verurteilt den Arbeitgeber zu
Schadensersatz, sechs Monaten Urlaub und einer schriftlichen
Entschuldigung.





In dieser Folge erfährst du:





Warum die Kündigung als Maßregelung wegen der
Betriebsratsinitiative gewertet wurde


Wie sich Schadensersatz in Höhe von 100.000 € zusammensetzt –
inkl. Trinkgeld, Naturallohn & Überstunden


Warum der Geschäftsführer persönlich haftet – trotz GmbH


Weshalb das Gericht eine Entschuldigung für
altersdiskriminierende Aussagen verlangt


Welche neuen Maßstäbe das LAG beim Annahmeverzug &
Urlaubsverfall setzt – entgegen der BAG-Rechtsprechung





 Besonders relevant für:


Arbeitgeber, HR-Verantwortliche, Geschäftsführende, Jurist:innen
und Betriebsratsmitglieder im Hotel- und Gastgewerbe sowie in
allen Branchen mit flexibler Dienstplanung.





Rechtsgrundlagen u. a.:





§ 78 Satz 2 BetrVG

§ 15 Abs. 2 AGG

§ 252 BGB

§ 296 BGB

EuGH C-684/16 (Max-Planck), C-120/21, C-507/23









Gerichtsurteile:





LAG München, 11 Sa 456/23

ArbG München, 5 Ca 3538/22

ArbG München, 34 Ca 3310/24









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Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!


Dein Sandro Wulf


Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter
Mediator



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