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  4. 100.000 Euro Schadenersatz aus dem Privatvermögen des Geschäftsführer!
Gekündigt wegen Betriebsratsgründung – 100.000 € Entschädigung
für Jurastudent: LAG München spricht Klartext

Ein Jurastudent im Minijob wird fristlos gekündigt, weil er einen
Betriebsrat gründen wollte – das Landesarbeitsgericht München
spricht ein wegweisendes Urteil und verurteilt den Arbeitgeber zu
Schadensersatz, sechs Monaten Urlaub und einer schriftlichen
Entschuldigung.

In dieser Folge erfährst du:

Warum die Kündigung als Maßregelung wegen der
Betriebsratsinitiative gewertet wurde

Wie sich Schadensersatz in Höhe von 100.000 € zusammensetzt –
inkl. Trinkgeld, Naturallohn & Überstunden

Warum der Geschäftsführer persönlich haftet – trotz GmbH

Weshalb das Gericht eine Entschuldigung für
altersdiskriminierende Aussagen verlangt

Welche neuen Maßstäbe das LAG beim Annahmeverzug &
Urlaubsverfall setzt – entgegen der BAG-Rechtsprechung

 Besonders relevant für:

Arbeitgeber, HR-Verantwortliche, Geschäftsführende, Jurist:innen
und Betriebsratsmitglieder im Hotel- und Gastgewerbe sowie in
allen Branchen mit flexibler Dienstplanung.

Rechtsgrundlagen u. a.:

§ 78 Satz 2 BetrVG

§ 15 Abs. 2 AGG

§ 252 BGB

§ 296 BGB

EuGH C-684/16 (Max-Planck), C-120/21, C-507/23

Gerichtsurteile:

LAG München, 11 Sa 456/23

ArbG München, 5 Ca 3538/22

ArbG München, 34 Ca 3310/24

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter
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