Lagerraum ist kein Grund für Eigenbedarfskündigung

Lagerraum ist kein Grund für Eigenbedarfskündigung

vor 1 Jahr
Eigenbedarf muss sich auf Wohnzwecke beziehen
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Ein Künstler wollte eine große Wohnung hauptsächlich als Atelier
und Lagerraum nutzen – das Amtsgericht Köln sieht darin keinen
gültigen Eigenbedarf.
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Lagerraum ist kein Grund für Eigenbedarfskündigung
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