Lagerraum ist kein Grund für Eigenbedarfskündigung

Lagerraum ist kein Grund für Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarf muss sich auf Wohnzwecke beziehen
7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten
Ein Künstler wollte eine große Wohnung hauptsächlich als Atelier
und Lagerraum nutzen – das Amtsgericht Köln sieht darin keinen
gültigen Eigenbedarf.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15