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  4. Datenschutz in der Zahnarztpraxis mit Jens Pätzold | #99
In dieser brandneuen Folge tauchen wir tief in das Thema
Datenschutz ein. Unser lieber Freund und Experte, Rechtsanwalt Jens
Pätzold von Lyck + Pätzold – Die Medizinanwälte, nimmt uns mit auf
eine spannende Reise durch die Fallstricke und Notwendigkeiten des
Datenschutzes im Praxisalltag. Wir sprechen über aktuelle Themen
von WhatsApp auf dem privaten Handy über den Einsatz von KI bis hin
zu ganz klassischen analogen Datenschutzthemen. Jens teilt seine
umfassende Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht und Compliance
Manager und zeigt dir, warum Datenschutz kein lästiger
Bürokratieakt ist, sondern etwas Gutes, das dich und deine
Patientinnen und Patienten schützt. Wir klären, worauf du achten
musst, um Ärger zu vermeiden und deine Praxis zukunftssicher
aufzustellen. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dieser
Episode: - WhatsApp-Nutzung in der Praxis vermeiden: Jens macht
klar, dass WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht immer ein
Problem darstellt, da Kontaktdaten ohne explizite Einwilligung der
Betroffenen auf US-Server hochgeladen werden. Verzichte im
professionellen Umfeld auf WhatsApp, auch auf dem Business-Konto,
um DSGVO-Verstöße und berufsrechtliche Probleme zu verhindern, und
nutze stattdessen sichere Alternativen. - Analoge Datenschutzfallen
im Blick behalten: Achte auf den klassischen Datenschutz im
Praxisalltag, wie zum Beispiel diskrete Gespräche am Empfang, um zu
verhindern, dass Patientendaten für Dritte hörbar sind. Kleine
Unachtsamkeiten können hier schnell zu Datenschutzverstößen und
damit zu Bußgeldern führen. - Vorsicht bei KI und Patientendaten:
Das Hochladen von personenbezogenen Patientendaten, wie z.B.
Röntgenbildern, in öffentliche KI-Tools wie ChatGPT ist ein klarer
Verstoß gegen die DSGVO. Nutze für sensible Daten ausschließlich
professionelle, DSGVO-konforme KI-Lösungen, die auf sicheren
Servern in der EU betrieben werden. - Rechtssicher in sozialen
Medien werben: Beachte, dass die Werbung mit Produktnamen oder das
Zeigen von Vorher-Nachher-Bildern im zahnärztlichen Bereich nach
wie vor strengen berufsrechtlichen Regelungen unterliegt. Auch wenn
vieles im Internet zu sehen ist, bedeutet das nicht, dass es
zulässig ist – bei Patientenfotos ist zudem immer eine
vollumfängliche Aufklärung und Einwilligung nötig. - Datenschutz
beim Praxisverkauf unerlässlich: Die Übergabe von Patientendaten
bei einem Praxisverkauf ist komplex und muss genau geregelt werden,
um strafrechtliche Verstöße zu vermeiden. Die sogenannte
„Zweischranklösung“ oder entsprechende digitale Absprachen mit
individueller Patienteneinwilligung sind hier entscheidend. Wir
hoffen, diese Folge gibt dir wertvolle Impulse für deine Praxis!
Hier findest Du die Shownotes / Links zur heutigen Episode: Lyck +
Pätzold - Die Medizinanwälte > https://www.medizinanwaelte.de
Jens auf LinkedIn > https://www.linkedin.com/in/jens-paetzold
Podcast mit Nadine Ettling: Der Arbeitsvertrag im Employer Branding
>
https://parsmedia.info/der-arbeitsvertrag-im-employer-branding-mit-nadine-ettling-kanzlei-lyckpaetzold-78/
Kontakt zu Patrick und Klaus: - [Patrick >
LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/patrick-neumann-3bb03b128) -
patrick.neumann@parsmedia.info - [Klaus >
LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/klausschenkmann) -
klaus.schenkmann@parsmedia.info - Telefonat mit Klaus: [Buche gerne
einen
Termin](https://doodle.com/bp/klausschenkmann/marketing-talk-mit-klaus)
Immer für Dich am Start: - [parsmedia
Website](https://parsmedia.info) -
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„Datenschutz in der Zahnarztpraxis mit Jens Pätzold | #99“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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