Toilette defekt - Handwerker rufen oder erst den Vermieters informieren?

Toilette defekt - Handwerker rufen oder erst den Vermieters informieren?

Notfall rechtfertigt eigenständiges Handeln
5 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten
Wenn die Toilettenspülung nicht funktioniert, stellt dies einen
erheblichen Mangel in der Wohnung dar. Doch wie sollen Mieter
vorgehen, wenn sie den Vermieter nicht erreichen können? Ein
aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bernau klärt diese Frage und
stärkt die Rechte von Mietern in Notsituationen.

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