Toilette defekt - Handwerker rufen oder erst den Vermieters informieren?

Toilette defekt - Handwerker rufen oder erst den Vermieters informieren?

vor 10 Monaten
Notfall rechtfertigt eigenständiges Handeln
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Beschreibung

vor 10 Monaten
Wenn die Toilettenspülung nicht funktioniert, stellt dies einen
erheblichen Mangel in der Wohnung dar. Doch wie sollen Mieter
vorgehen, wenn sie den Vermieter nicht erreichen können? Ein
aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bernau klärt diese Frage und
stärkt die Rechte von Mietern in Notsituationen.
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