Recht Einfach! Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Die Geschäftsführung ohne Auftrag
(GoA) ist ein zentrales Institut des deutschen
Zivilrechts (§§ 677–687 BGB). Sie regelt Fälle, in denen eine
Person ein Geschäft für eine andere Person
führt, ohne von dieser dazu beauftragt oder
berechtigt worden zu sein.
Die GoA schützt das Interesse des Geschäftsherrn und schafft
einen gerechten Ausgleich zwischen freiwilligem Handeln und
ungewolltem Eingriff. Sie unterscheidet zwischen
der berechtigten GoA – wenn im Sinne
und mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn gehandelt wurde – und
der unberechtigten GoA, bei der sich
Rechtsfolgen wie Schadensersatz- oder
Bereicherungsansprüche ergeben können.
Viel Freude mit dem neuen Podcast, Euer Thomas G. Montag
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