Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht
6 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Der Podcast befasst sich mit der
strafrechtlichen Abgrenzung von Täterschaft und
Teilnahme. Es werden zwei maßgebliche theoretische
Ansätze zur Unterscheidung dargestellt:
die Subjektive Theorie, die primär auf
den subjektiven Willen des Beteiligten
abstellt und fragt, ob er die Tat als eigene ansieht
(animus auctoris), sowie
die Tatherrschaftslehre, die sich auf
die Kontrolle und planvolle
Führung des Geschehens konzentriert und dem Täter
die Beherrschung des Tatverlaufs
zuschreibt. Dabei wird die Kritik an
beiden Theorien beleuchtet, insbesondere die Unschärfe beim
Kriterium des Tatinteresses in der Subjektiven Theorie und die
Diskussion über die Reichweite der Tatherrschaft in der
Vorbereitungsphase. Des Weiteren wird die besondere Situation
bei Sonder- und eigenhändigen
Delikten angesprochen, bei denen Außenstehende
trotz erheblichen Beitrags keine Täter sein können.
Diese Folge basiert auf einem Blog-Beitrag von Paragrafenheld.de
und wurde mithilfe von KI-Stimmen automatisch eingesprochen.
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