Besondere Persönliche Merkmale im Strafrecht
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Der Podcast befasst sich mit den besonderen persönlichen
Merkmalen im deutschen Strafrecht, wie sie in § 28
StGB geregelt sind. Diese Merkmale sind eng mit
der Höchstpersönlichkeit der Tat
verknüpft und beeinflussen maßgeblich die strafrechtliche
Bewertung. Der Artikel unterscheidet
zwischen Strafrahmenverschiebung gemäß
§ 28 Abs. 1 StGB, die zu
einer Milderung der Strafe für
Beteiligte ohne dieses Merkmal führen kann, und
der Tatbestandsverschiebung nach § 28
Abs. 2 StGB,
die strafschärfende, strafmilderndeoder strafausschließende Auswirkungen
haben kann. Es wird hervorgehoben, dass sich § 28 Abs. 1 StGB
primär auf Teilnehmer bezieht, während § 28 Abs. 2 StGB sowohl
Täter als auch Teilnehmer betrifft. Schließlich wird betont,
dass besondere persönliche
Merkmale vor allem
den Täter und seine Eigenschaften
betreffen und von Merkmalen
der Tatabgegrenzt werden müssen, wie
beispielsweise die Vermögensbetreuungspflicht oder eine
Amtsträgereigenschaft.
Diese Folge basiert auf einem Blog-Beitrag von Paragrafenheld.de
und wurde mithilfe von KI-Stimmen automatisch eingesprochen.
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