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vor 5 Monaten
Mieter können nicht immer auf eine objektive Wohnflächenberechnung
pochen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Vereinbaren die
Parteien im Mietvertrag ausdrücklich, welche Räume zur Wohnfläche
zählen, ist diese Absprache bindend – auch wenn sie von üblichen
Berechnungsstandards abweicht.
pochen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Vereinbaren die
Parteien im Mietvertrag ausdrücklich, welche Räume zur Wohnfläche
zählen, ist diese Absprache bindend – auch wenn sie von üblichen
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