Defekte Rollläden rechtfertigen Zurückbehaltung der gesamten Miete

Defekte Rollläden rechtfertigen Zurückbehaltung der gesamten Miete

Streit um Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht
7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Eine defekte Rollladen-Anlage in einer Erdgeschosswohnung kann ein
erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen - und Mietern das Recht
geben, die komplette Miete zurückzubehalten. Das zeigt ein
aktuelles Urteil des Amtsgerichts Friedberg, das auch wichtige
Grundsätze zur Mietminderung bei Wasserschäden

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