Defekte Rollläden rechtfertigen Zurückbehaltung der gesamten Miete

Defekte Rollläden rechtfertigen Zurückbehaltung der gesamten Miete

vor 9 Monaten
Streit um Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht
7 Minuten
Podcast
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Mietrecht einfach und verständlich erklärt

Beschreibung

vor 9 Monaten
Eine defekte Rollladen-Anlage in einer Erdgeschosswohnung kann ein
erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen - und Mietern das Recht
geben, die komplette Miete zurückzubehalten. Das zeigt ein
aktuelles Urteil des Amtsgerichts Friedberg, das auch wichtige
Grundsätze zur Mietminderung bei Wasserschäden
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