Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft

Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft

vor 1 Jahr
Nur Geldkautionen erfasst
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Vermieter können bei Verzug mit einer Bankbürgschaft als
Mietsicherheit nicht fristlos nach § 569 Abs. 2a BGB kündigen.
Diese Vorschrift gilt nur für Geldkautionen.
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