Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft

Keine fristlose Kündigung bei fehlender Bankbürgschaft

Nur Geldkautionen erfasst
7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Vermieter können bei Verzug mit einer Bankbürgschaft als
Mietsicherheit nicht fristlos nach § 569 Abs. 2a BGB kündigen.
Diese Vorschrift gilt nur für Geldkautionen.

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