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vor 1 Jahr
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht sprechen Dr. Christian
Bohlmann und Dr. Vera Niestegge über ein Urteil des 6. Senats des
Finanzgerichts Münster vom 14.05.2025 (Az. 6 K 608/22 E).
Der Fall: Ein Anleger investierte in Hochseecontainer – von denen
ein Großteil gar nicht existierte. Wie sind die daraus erzielten
Einkünfte steuerlich einzuordnen? Gewerbebetrieb?
Kapitalvermögen? Oder doch nur sonstige Einkünfte?
Der 6. Senat stellt klar: Ohne nachweisbare Container kein
wirtschaftliches Eigentum – und damit keine AfA, kein
Totalverlust, keine Verklammerung. Für viele betroffene Anleger
bedeutet das: Steuerlich doppelt bitter.
Einblicke in die Urteilsbegründung, Hintergründe zur
Verklammerungsrechtsprechung des BFH – und ein Ausblick auf das
beim BFH anhängige Verfahren (III R 23/24).
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