Muss ich synthetische Stimmen kennzeichnen? KI & Recht

Muss ich synthetische Stimmen kennzeichnen? KI & Recht

25 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Was darf man mit KI-Stimmen machen – und wo wird’s rechtlich
heikel?In dieser Folge sprechen Michael Praetorius und
IT-Rechtsanwalt Carsten Ulbricht über rechtliche Fragen rund um
synthetische Stimmen, Stimmklone, Face-Swap-Videos und
Deepfakes.Antworten auf die wichtigsten Fragen:– Darf man eine
KI-Stimme verwenden, die wie eine echte Person klingt?Ja, solange
die Stimme nicht tatsächlich aus einer Originalaufnahme generiert
wurde. Wenn sie nur ähnlich klingt, ist es rechtlich schwer
nachzuweisen, dass Rechte verletzt wurden – weder im Urheberrecht
noch im Persönlichkeitsrecht.– Sind synthetische Stimmen
urheberrechtlich geschützt?Nein. Stimmen gelten in Deutschland
nicht als schützenswerte Werke im Sinne des Urheberrechts. Eine
Stimme allein ist keine kreative Leistung, sondern allenfalls
Teil des Persönlichkeitsrechts.– Was passiert, wenn ich mit einer
KI jemandes echte Stimme klone?Dann greift das allgemeine
Persönlichkeitsrecht. Wer die Stimme einer realen Person ohne
deren Einwilligung verwendet, verletzt diese Rechte – besonders,
wenn sie durch Audioaufnahmen „trainiert“ wurde.– Muss ich eine
KI-Stimme kennzeichnen?Nein. Aktuell gibt es keine gesetzliche
Kennzeichnungspflicht in Deutschland. Erst ab August 2026 gilt
nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung eine Pflicht – aber nur in
bestimmten Fällen wie Deepfakes.– Gilt das auch auf Plattformen
wie YouTube oder Instagram?Plattformen können über ihre AGB
strengere Regeln fordern. Verstößt man dagegen, ist das kein
Gesetzesverstoß, aber ein Bruch der Nutzungsbedingungen – was zu
Sperrungen führen kann.– Darf mein Arbeitgeber mein Gesicht und
meine Stimme weiterverwenden, wenn ich gehe?Nur mit Einwilligung.
Selbst wenn Inhalte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
entstanden sind, braucht es für Bild und Stimme eine separate
Zustimmung – inklusive Widerrufsrecht.– Was ist mit Face-Swaps
und Stimmswaps?Auch hier gilt: Es müssen alle betroffenen
Personen einwilligen – sowohl die ursprüngliche als auch die
„neue“ Person. Denn es geht nicht nur um Inhalte, sondern um das
Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme.– Kann jemand aus
einem frei verfügbaren Podcast einfach ein Buch
schreiben?Theoretisch ja – durch die Schrankenregelung § 44b UrhG
(Text- und Data-Mining). Nur wenn ein maschinenlesbarer
Nutzungsvorbehalt hinterlegt ist (z. B. via robots.txt), kann das
verhindert werden.

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