Schulungsanspruch des Wahlvorstands – Im Gespräch mit Rechtsanwalt Frank Birkefeld | aas-Wahlarena
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vor 6 Monaten
In dieser Folge der aas-Wahlarena wird ein zentrales Thema für
die Praxis beleuchtet: Der Schulungsanspruch des
Wahlvorstands.Eine Betriebsratswahl ist kein Selbstläufer, ihre
Komplexität erfordert rechtliches Know-how und gute Vorbereitung.
Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine Schulung? Und gilt das
auch für Ersatzmitglieder?Rechtsanwalt Frank Birkefeld und
aas-Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller erklären, worauf
Wahlvorstände achten müssen, um typische Fallstricke im
Wahlverfahren zu vermeiden und warum eine fundierte Schulung
dabei unverzichtbar ist.Weitere Informationen zur
Betriebsratswahl 2026 finden Sie unter
️ https://www.aas-seminare.de/betriebsratswahlen/
Haben Sie Fragen rund um das Thema Betriebsrat, Schulungen oder
Seminare? Dann erreichen Sie uns unter www.aas-seminare.de oder
telefonisch 0209 165 85 - 0
aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
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