Beschreibung

vor 9 Monaten
Bisher gab es bei der UPT-Auslegung große Unsicherheit – Stichwort
„Kalenderjahr vs. UPT-Jahr“. Das ist ab 01.07.2025 vorbei! Das
ändert sich konkret: Der UPT-Zeitraum beginnt mit der ersten UPT
und läuft zwei Jahre Es gilt der Mindestabstand, nicht mehr das
Kalenderjahr Keine Verknüpfung mehr an Jahreswechsel oder Quartale
Erkrankungsgrad A: Anzahl UPTs: bis zu 2, Mindestabstand: 10 Monate
Erkrankungsgrad B: Anzahl UPTs: bis zu 4, Mindestabstand: 5 Monate
Erkrankungsgrad C: Anzahl UPTs: bis zu 6, Mindestabstand: 3 Monate
Wichtig: Maximalanzahl ist nun klar definiert Mehr als 2/4/6
Sitzungen im Zweijahreszeitraum sind ausgeschlossen UPT-Leistungen
nicht überziehen oder verkürzen Fristen & wirtschaftliche
Relevanz – BEVa/BEVb & UPTg richtig einsetzen BEVa/BEVb: Frist:
3–6 Monate nach AIT Bei Überschreitung: dokumentieren + begründen
(nicht Praxisverschulden) Bei großer Überschreitung (>12
Monate): Abbruchprüfung Meldung an KZV möglich UPTg & UPTd:
UPTg ist einmal jährlich im zweiten Jahr der UPT möglich Zu früh
nicht abrechnungsfähig (auch nicht UPTe/f) UPTd kann UPTg nicht
ersetzen, wenn Frist noch nicht erreicht Was tun, wenn Leistungen
vergessen wurden? Leistungen dürfen nur ergänzt werden, solange die
Abrechnung nicht an die Kasse übermittelt wurde (§ 23 Abs. 5 BMV-Z)
Kein „Nachschieben“ in Folgeabrechnungen – selbst bei offener
Jahresfrist Fallbeispiel: Patient mit Grad B startet AIT im Oktober
2021 Mai 2022: Leistung vergessen, nicht abgerechnet Im September
fällt es auf zu spät: Daten wurden bereits übermittelt
Honorarverlust unumkehrbar Tipp: Immer mit einem Kontrollsystem
arbeiten (Behandlungsstrecke vs. Abrechnungsübersicht)
ABRECHNUNGSKOMPASS FÜR DIE ZAHNARZTPRAXIS Der Praxisalltag bei
Zahnärzten ist oft so schnelllebig und da fällt gern mal das Lesen
von Neuerungen und Rundschreiben zum Thema Abrechnungen hinten
runter. Deshalb habe ich diesen Podcast ins Leben gerufen! Hier
bekommt ihr alle zwei Wochen wertvolle Informationen, Tipps und
Unterstützung rund um das Thema der zahnärztlichen Abrechnung. Ich
freue mich, wenn ihr dabei seid! MEHR ÜBER ABRECHNUNGSKOMPETENZ
Website:
[https://abrechnungskompetenz.de](https://abrechnungskompetenz.de)
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