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Beschreibung
vor 11 Monaten
Gemeinden haben die Möglichkeit mit Bauträgern sogenannte
Vertragsraumordnungen bzw. Raumordnungsverträge abzuschließen. In
diesen privatrechtlichen Verträgen werden Flächenwidmungen oder
Bebauungsvorschriften für einzelne Grundstücke geändert. In einer
aktuellen OGH-Entscheidung (1 Ob 57/24z) wurden nun neue
Feststellungen dazu getroffen. Am 1. März wurde eine Novelle des
§33 Tiroler Raumordnungsgesetz beschlossen. Welche Änderungen
diese Novelle und welche Erkenntnisse die OGH-Entscheidung
gebracht haben, besprechen Herrn Mag. Pöschl, Rechtsanwalt bei
AWZ Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte,
und Frau Mag. Helm vom Linde Verlag.
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