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Beschreibung
vor 1 Jahr
Gemeinden haben die Möglichkeit mit Bauträgern sogenannte
Vertragsraumordnungen bzw. Raumordnungsverträge abzuschließen. In
diesen privatrechtlichen Verträgen werden Flächenwidmungen oder
Bebauungsvorschriften für einzelne Grundstücke geändert. In einer
aktuellen OGH-Entscheidung (1 Ob 57/24z) wurden nun neue
Feststellungen dazu getroffen. Am 1. März wurde eine Novelle des
§33 Tiroler Raumordnungsgesetz beschlossen. Welche Änderungen
diese Novelle und welche Erkenntnisse die OGH-Entscheidung
gebracht haben, besprechen Herrn Mag. Pöschl, Rechtsanwalt bei
AWZ Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte,
und Frau Mag. Helm vom Linde Verlag.
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