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Verwendung der Anrede nach dem EuGH-Urteil C-394/23 - Michael Will im Datenschutz Talk Podcast

Verwendung der Anrede nach dem EuGH-Urteil C-394/23 - Michael Will im Datenschutz Talk Podcast

Der Datenschutz Talk vor 1 Jahr
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Darf ich Kunden noch mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen – oder ist
das bereits ein Datenschutzverstoß? Diese Frage bewegt aktuell
viele Unternehmen. Anlass ist das EuGH-Urteil C-394/23, das die
Pflicht zur Anrede bei SNCF Connect für unzulässig erklärt hat. Der
Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5
DSGVO. In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks analysieren wir
das Urteil gemeinsam mit Michael Will, Präsident des Bayerischen
Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei geht es nicht
nur um die juristische Bewertung, sondern vor allem um die
praktischen Folgen für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und
Geschäftsführungen. Was du aus dieser Folge mitnimmst:
Ausgangspunkt des Urteils: Was ist passiert? Der Fall „Mousse gegen
CNIL und SNCF Connect“: Pflichtfeld Anrede: „Herr“ oder „Frau“ beim
Online-Ticketkauf. Warum der EuGH darin einen Verstoß gegen die
DSGVO sieht. Bedeutung des Begriffs „erforderlich“ im Rahmen der
Datenminimierung. EuGH-Urteil zur Anrede: Was steht in der
Begründung? Warum die Anrede nicht zur Vertragserfüllung nötig ist.
Warum der EuGH eine inklusivere, neutrale Ansprache fordert. Wie
sich der Begriff „Erforderlichkeit“ verschärft hat. Was ändert sich
durch das Urteil in der Praxis? Müssen Formulare mit Anredefeldern
jetzt angepasst werden? Reicht die Auswahloption „keine Angabe“
aus? Dürfen Unternehmen noch personenbezogene Anreden in der
1:1-Kommunikation verwenden? DSGVO & berechtigtes Interesse:
Was gilt künftig? Warum der EuGH das berechtigte Interesse der Bahn
nicht gelten ließ. Welche Anforderungen nun an Artikel 6 Abs. 1
lit. f DSGVO gestellt werden. Was passiert, wenn der Zweck bzw. das
berechtigte Interesse nicht in der Datenschutzerklärung steht?
Müssen Daten jetzt gelöscht werden? Einwilligung oder berechtigtes
Interesse? Was der EuGH wirklich meint Deutet sich ein Vorrang der
Einwilligung an? Welche Rolle spielen Informationspflichten nach
Artikel 13 DSGVO? Warum Einwilligung allein nicht automatisch
sicher ist. Handlungsempfehlungen für Unternehmen Was
Datenschutzbeauftragte jetzt konkret prüfen sollten. Wie ein
sauberes 6 Abs. 1 lit. f-Modell aufgebaut sein muss. Welche Angaben
in der Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen. Wann
Widerspruchsmöglichkeiten aktiv und technisch umsetzbar sein
müssen. Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: EuGH Urteil
Anrede Datenminimierung DSGVO Pflichtfelder Webformulare
berechtigtes Interesse DSGVO Einwilligung oder berechtigtes
Interesse Artikel 13 DSGVO Informationspflicht personenbezogene
Anrede Datenschutz DSGVO Formulare Anrede Datenschutz
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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