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  4. BaFin: Finfluencer sind keine Anlageberater
In der 9. Episode des Vermittler-Podcasts tauchen wir gemeinsam
mit Rechtsanwalt Hubertus Münster, Stellv.
BVK-Hauptgeschäftsführer in ein Thema ein, das sowohl die
Finanzwelt als auch die sozialen Medien gleichermaßen bewegt:
Finfluencer und ihre kontrovers diskutierte Rolle in der
Anlageberatung. Über Social-Media-Kanäle erreichen die Influencer
ein Millionenpublikum – zumeist junge Menschen, die ihre
Informationen über Geldanlagen und Versicherungen rein aus dieser
Informationsquelle ziehen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin,
hat kürzlich in Form eines aktualisierten Merkblattes zur
Anlageberatung definiert, dass Finfluencer – sprich Influencer,
die in sozialen Medien über Finanzen sprechen – keine
Anlageberater im rechtlichen Sinne sind.

Doch was bedeutet das genau?

Der BVK sieht die Einschätzung der BaFin durchaus kritisch!

Warum können Finfluencer trotz ihrer oft konkreten Empfehlungen
keine Anlageberatung im klassischen Sinne erbringen? Welche
regulatorischen Grenzen setzt die BaFin hier? Welche Risiken
birgt dies für Anleger, vor allem aus der Generation Y und Z, die
sich zunehmend auf genau diese Inhalte verlassen? Wie können
Verbraucher insgesamt besser geschützt werden, auch mit Blick auf
die Entwicklungen rund um die EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) und
die Pläne des EU-Parlamentes?

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Hubertus Münster beleuchten wir die
Hintergründe des neuen Merkblattes der BaFin, diskutieren die
Kritik daran und werfen einen Blick auf mögliche Konsequenzen für
die Branche.

 
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„BaFin: Finfluencer sind keine Anlageberater“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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