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Beschreibung
vor 11 Monaten
Eine IBAN wird auf einer Rechnung verändert und das versendende
Unternehmen ist Schuld. So lautet ein aktuelles Urteil des OLG
Schleswig und öffnet damit nicht nur Tür und Tor für Betrug,
sondern gibt Anstoß für einen Diskurs über Verschlüsselung,
Transportwege und Cybersicherheit in deutschen Unternehmen. Wir
haben den Fall mal genauer betrachtet.
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