Ep 038: Gebet im Islam - Handlungen die es ungültig machen (hanafi)
22 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Einen ausführlichen Text zum Thema und Aufgaben findet ihr unter
folgenden Link: https://wp.me/pg9qwO-4v
1. Handlungen, die das Gebet ungültig machen (nach
hanafitischer Rechtschule):
Dieser Abschnitt ist der Kern des Auszugs und listet eine
Vielzahl von Handlungen auf, die das Gebet ungültig machen. Diese
können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:
Sprechen: Jegliches bewusste oder
unbewusste Sprechen während des Gebets, einschließlich
menschlicher Rede oder des Beantwortens eines Grußes.
„Sprechen während des Gebetes (Bewusst, unbewusst,
durch Irrtum und schlafend.)“ Auch das Sprechen von
weltlichen Wünschen, die menschlicher Rede ähneln, führt zur
Ungültigkeit. „Das Gebet welches der menschlichen Rede
ähnelt (O Herr! Lass mich so und so bekleiden, so und so essen
oder mache diese Frau die meine u.ä.)„
Bewegung und Handlung: Versuche, während
des Gebets etwas zu tun, das nicht Teil der rituellen
Handlungen ist. Auch das Abwenden der Brust von der
Gebetsrichtung (Qibla) macht das Gebet ungültig.
„Während des Gebetes zu versuchen etwas zu
machen.“ „Die Brust der Gebetsrichtung
abzuwenden.„
Essen und Trinken: Das Konsumieren von
Speisen oder Getränken während des Gebets, einschließlich des
Schluckens von Speiseresten von der Größe einer Kichererbse
oder das Kauen von Kaugummi.
Husten und Blasen: Grundloses Husten oder
Blasen. Allerdings ist Husten aufgrund einer Beschwerde, zur
Beseitigung von Schleim, zur Korrektur des Imams oder um
anzuzeigen, dass man betet, erlaubt.
Emotionale Äußerungen: Weltliches Weinen,
das Tränen verursacht, oder Stöhnen.
Antworten und Reagieren: Das Sagen von
„Amin“ nach dem Hören von „vele ddalin“ eines anderen Betenden
oder das Beantworten einer Person mit einem Koranvers.
Spezifische rituelle Fehler: Bestimmte
Fehler im Zusammenhang mit der rituellen Waschung (Wudu), dem
Ablauf der Zeit für bestimmte rituelle Handlungen (z.B.
Befeuchtung der Überstrümpfe), dem Ausziehen des Überstrumpfs
oder dem Fehlen notwendiger ritueller Bewegungen trotz
Fähigkeit.
Zeitliche Einschränkungen: Das Gebet
während des Morgengebets bei Sonnenaufgang.
Verlust der
Zurechnungsfähigkeit: Ohnmacht oder Verlust des
Verstandes.
Bestimmte Konstellationen im
Gemeinschaftsgebet: Das Gebet von Männern, wenn
sich pubertierende Mädchen oder Frauen ohne räumliche Trennung
vor oder neben ihnen befinden, unter bestimmten Voraussetzungen
bezüglich Absicht des Imams, Art des Gebets, Gleichzeitigkeit
und Dauer.
Zusätzliche rituelle Handlungen: Das
Rezitieren des Takbir für ein anderes Gebet während eines
laufenden Gebets.
Entblößung: Das Offenbleiben eines zu
bedeckenden Körperteils über eine kurze Einheit hinaus.
Lesen des Korans außerhalb der
Rezitation: Das Lesen der Koranschrift selbst (im
Gegensatz zur Rezitation aus dem Gedächtnis).
Fehler im Gemeinschaftsgebet: Das
Vorauseilen des Imams.
Fehlerhafte Koranrezitation: Das
absichtliche oder unabsichtliche Verändern der Bedeutung des
Korans durch falsche Rezitation, wobei detaillierte Regeln für
verschiedene Arten von Fehlern (Vokalisation,
Verlängerung/Verkürzung, Haltepunkte, Buchstaben) aufgeführt
werden. Hier wird zwischen Fehlern, die das Gebet ungültig
machen (absichtliche Bedeutungsänderung und nicht-koranische
Wortwahl mit Bedeutungsänderung), und solchen, die es gültig
lassen (unbeabsichtigte Fehler in Vokalisation oder
Haltepunkten, Buchstabenänderung ohne Bedeutungsänderung oder
mit Bedeutungsänderung aber koranischer Wortwahl nach
bestimmten Imamen), differenziert.
2. Handlungen während des Gebetes, die die rituelle
Waschung ungültig machen:
Hier wird zwischen unbeabsichtigter und bewusster Ungültigkeit
der Waschung unterschieden. Bei unbeabsichtigter Ungültigkeit
soll das Gebet unterbrochen, die Waschung erneuert und an der
unterbrochenen Stelle fortgesetzt werden (nach hanafitischer
Lehre). Nach der schafiitischen Lehre muss das Gebet von Anfang
an wiederholt werden. Bei bewusster Ungültigkeit muss das Gebet
wiederholt werden.
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